Kreuzfahrten Neuenstadt ist bemüht, die Webseite www.kreuzfahrten-neuenstadt.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Norm (EN) 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 AA Standard barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreuzfahrten-neuenstadt.de
Die EN 301 549 und die WCAG definieren Anforderungen für Designer und Entwickler zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Sie definieren drei Konformitätsstufen: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA. Die Richtlinien umfassen eine breite Palette von Barrierefreiheitsfunktionen, einschließlich Textgröße und -farbe, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität.
Diese Erklärung wurde erstellt am: 26.06.2025
Die Website ist noch nicht vollständig für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Kontinuierlich werden jedoch ständig Lücken und Einschränkungen auf der Website identifiziert und behoben. In den letzten 18 Monaten wurden so erhebliche Fortschritte erzielt, Teams geschult und unterstützt, um eine barrierefreie Website bereitzustellen, eine diesbezügliche digitale Arbeitsgruppe für Barrierefreiheit wurde gegründet, um Prozesse zu überprüfen und zu verbessern.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Eine vollständige Behebung bestehender Barrieren ist aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht umsetzbar.
Dennoch werden kontinuierlich Lücken und Einschränkungen auf der Website identifiziert und behoben. Ziel ist es, innerhalb der kommenden zwölf Monate bedeutende Fortschritte bei der Verbesserung der Barrierefreiheit zu erzielen. Aktuell konzentrieren sich die Maßnahmen auf folgende Punkte:
Unser Unternehmen legt großen Wert auf einen transparenten und fairen Umgang mit allen Kundinnen und Kunden.
Nach sorgfältiger Prüfung sind wir gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) derzeit nicht verpflichtet, bestimmte gesetzliche Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit umzusetzen. Dies liegt daran, dass unser Betrieb als Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 BFSG eingestuft ist (weniger als 10 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro).
Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine digitale Barrierefreiheitserklärung abzugeben oder unsere Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Dennoch ist es uns wichtig, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Wenn Sie beim Besuch unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich weiter – sei es telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Sabine Vondran
Lindenplatz 5
74196 Neuenstadt
info@reisecenter-neuenstadt.de
Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Tel: 0711 123 39375
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.